Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Dazu bündelt sie Förderprogramme des Landes, des Bundes und der Europäischen Union unter einem Dach und kombiniert sie mit eigenen Eigenkapital- und Fremdkapitalprodukten.
Die Aufgaben im Einzelnen
Auf ihren drei Förderfeldern „Wohnen und Leben“, „Gründen und Wachsen“ sowie „Entwickeln und Schützen“ setzt die NRW.BANK das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein: von zinsgünstigen Förderkrediten und Darlehen, die mangelnde Sicherheiten ausgleichen oder das Eigenkapital stärken, über strukturierte Finanzierungen bis hin zu Eigenkapitalangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral und im Hausbankenverfahren mit den Banken und Sparkassen im Land zusammen.
Darüber hinaus berät sie in allen Förderfeldern die Hausbanken, Wirtschaftsförderer sowie andere Fördermittler und Fördernehmer über den optimalen Einsatz ihrer Förderprodukte. Der Bereich Wohnraumförderung berät die Bewilligungsbehörden der zuständigen Kommunal- oder Kreisverwaltungen sowie potenzielle Bauherren über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung. Die Wohnungsmarktbeobachtung gibt darüber hinaus allen Interessierten Informationen über Entwicklungen auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkten.
Anteilseigner, Haftung und Steuerbefreiung
Alleiniger Träger der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen seiner staatlichen Trägerschaft obliegt dem Land Nordrhein-Westfalen die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung für die NRW.BANK. Darüber hinaus hat das Land als Gewährträger für die aufgenommenen und künftig aufzunehmenden Refinanzierungsmittel der Bank eine gesetzliche, unmittelbare und unwiderrufliche Refinanzierungsgarantie übernommen. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK von Ertragssteuern befreit.
Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz über die NRW.BANK vom 16. März 2004.

