//progres.nrw - Programmbereich Markteinführung

Fördernehmer:
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Privatpersonen; Kommunen und Kommunalverbände; Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen; Verbände und Vereine
Förderthemen:
Umwelt und Energie
Förderart:
Zuschüsse
Fördergeber:
Land NRW
Ansprechpartner:
Bezirksregierung Arnsberg
Hinweis:
Die Antragsfrist ist für das Jahr 2011 am 13.10.2011 abgelaufen. Neue Anträge werden vorerst nicht entgegengenommen. Der genaue Starttermin für eine Fortsetzung wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2012 entschieden. Weitere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

In aller Kürze

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land NRW in dem Programm progres.nrw gebündelt.

Mit dem Förderbaustein "Markteinführung" werden Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen gefördert, die marktfähige Produkte zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einschließlich Nah- und Fernwärme und zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen nutzen wollen (vgl. auch Förderbaustein „Innovation“).

Träger der Förderung

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die fachliche Zuständigkeit obliegt dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU,
  • bei Fernwärmeprojekten auch Unternehmen außerhalb der KMU-Definition,
  • Kommunen als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen oder bei bestimmten Vorhaben.

Verwendungszweck

Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau unter Einsatz folgender, fabrikneuer Anlagen:

  • Anlagen zur Verwertung von Abwärme,
  • Wohnungslüftungsgeräte,
  • gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme,
  • Regeltechnische Einrichtungen computergestützter Mess-, Regel- und Speichersysteme,
  • Wärmepumpen (nur Pilotprojekte), thermische Solaranlagen, Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen,
  • Biomasse-/Biogas- und Rapsölanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung,
  • Anlagen zur Verwertung von Wärme in Wohngebäuden und für gewerbliche Zwecke,
  • Passivhäuser und Gebäude im 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen,
  • Fernwärme (Hausanschlüsse, Verteilung),
  • Anlagen im Zusammenhang mit Fernwärmenetzen, Kraft-Wärme-Kopplung,
  • besondere Anlagen mit besonderem innovationsgrad, Multiplikatorwirkung.

Zuwendungsfähig sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben notwendigen, nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für 

  • die projektbezogene Planung und Genehmigung,
  • die Untersuchung und Herrichtung des Baugrundes,
  • Anlageninvestitionen,
  • Installationsarbeiten für einen betriebsbereiten Zustand der technischen Anlagen und Maschinen,
  • Blower-door-Messung.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe: in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens - entweder als Anteilsfinanzierung von 15% bis 40% der förderfähigen Ausgaben oder als Festbetragsfinanzierung von 1.000 € bis 3.500 €.

Voraussetzungen

Es werden nur neue Anlagen gefördert. Bei dem Vorhaben darf es sich nicht um eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung oder um eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handeln.

Die Förderung beschränkt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen vor Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.

Je nach Fördergegenstand bestehen spezifische technische Voraussetzungen.

Antragsverfahren

Formgebundene Anträge sind fristgerecht bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Bewilligungsstelle ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW.

Antragsfrist

Die Antragsfrist ist für das Jahr 2011 am 13.10.2011 abgelaufen. Neue Anträge werden vorerst nicht entgegengenommen. Der genaue Starttermin für eine Fortsetzung wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2012 entschieden.

Quelle

Runderlass vom 20.02.2007, Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 11 vom 11.05.2007, S. 186; geändert durch Runderlass vom 22.12.2010, Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 1 vom 07.01.2011, S. 3; Information der Bezirksregierung Arnsberg vom 19.10.2011.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen im Internet:

Zuletzt aktualisiert am: 20.10.2011

Links

progres.nrw

Informationen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW

Goebenstraße 25

44135 Dortmund

Telefon:+49 2931 82-0

Fax:+49 2931 82-2520

E-Mail:poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Internet:http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de

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