Energieausweis

Wohnen

//Wissenswertes zum Energieausweis

Was beim Kauf von Waschmaschinen selbstverständlich ist, gilt nun auch für Häuser. Mit dem Energieausweis lässt sich die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichen. Er wurde mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) schrittweise im Gebäudebestand eingeführt. Hier lesen Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Wer muss den Energieausweis vorweisen können?

Das zehn Jahre gültige Dokument braucht jeder Gebäudeeigentümer, der ein Haus oder einen Teil des Gebäudes, zum Beispiel eine Wohnung, ein Büro oder eine Werkstatt verkauft oder neu vermietet. Ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

 

Was steht in dem Energieausweis?

Abgebildet wird ein sogenanntes Bandtacho-Label, mit dem sich auf einen Blick das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards vergleichen lässt. Bei gewerblich genutzten Gebäuden geht neben der Gebäudehülle und der Heizungsanlage auch die Effizienz von Klimatisierung und Beleuchtung in den Vergleich ein.

 

Wie wird die Energieeffizienz berechnet und eingeordnet?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

- Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf auf der Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen ermittelt.

 

- Beim Verbrauchsausweis basiert die Einordnung des Gebäudes auf einem Energieverbrauchskennwert, der aus dem Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden für die Beheizung und der zentralen Warmwasserbereitung (bei gewerblich genutzten Gebäuden auch Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Längere Leerstände und die Witterung werden rechnerisch berücksichtigt.

 

Die meisten Hauseigentümer haben Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Nur bei Neubauten und älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten sind grundsätzlich Bedarfsausweise vorgeschrieben.

 

Wer stellt den Energieausweis aus?

Für bestehende Gebäude dürfen Energieausweise ausschließlich von Fachleuten ausgestellt werden. Dazu gehören Bauvorlagenberechtigte oder Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister und Techniker mit entsprechender Qualifikation. Bei Neubauten dürfen den Ausweis in Nordrhein-Westfalen ein staatlich geprüfter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz und zum Teil auch Bauvorlagenberechtigte ausstellen.

 

Was kostet ein Energieausweis?

Dazu gibt es keine staatlichen Vorgaben. Der Preis kann frei verhandelt werden und richtet sich nach der Art des Ausweises, Gebäudetyp und Größe des Gebäudes. Im bundesweiten Feldversuch lag er in 65 Prozent aller Fälle unter 300 Euro.

 

Was passiert, wenn der Energieausweis nicht vorliegt?

Wer den geforderten Energieausweis nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.

Zur Internetseite der EnergieAgentur.NRW

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